Hygienemaßnahmen

von Robert Obererlacher
11. Mai 2020

1) Schulweg:

Auf dem Schulweg sind die Kinder angehalten, den Sicherheitsabstand von einem Meter zu anderen Personen einzuhalten. Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist der Mund - Nasen – Schutz verpflichtend zu tragen. Für Kinder, die zu Fuß in die Schule kommen, gibt es keine Verpflichtung dazu. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird jedoch empfohlen.

2) Ankunft in der Schule

Die Kinder sollen nicht wesentlich früher als 07:25 Uhr beim Schulhaus ankommen. Das Zusammenstehen oder Spielen mit den Schulfreunden vor dem Schulhaus ist leider nicht möglich. Auch hier muss der Abstand eingehalten werden und es darf keine Ansammlungen geben. Ein „Willkommensdienst“ wird die Kinder daran erinnern und den Einlass in das Schulgebäude regeln.

3) Im Schulhaus

Die Verhaltensweisen im Schulhaus werden mit den Kindern in den ersten Schultagen kindgemäß besprochen und trainiert.

4) Mund-Nasen-Schutz

Wichtig: Ab dem Betreten des Schulhauses müssen alle Personen, die sich durch das Schulhaus bewegen, einen Mund-Nasen-Schutz tragen (Kinder und Erwachsene). Der Mund-Nasen-Schutz darf nur in den Unterrichtsräumen (bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes) abgenommen werden. Kinder, die keinen eigenen Mund-Nasen-Schutz dabei haben, werden vom „Willkommensdienst“ mit einer Maske für den einmaligen Gebrauch versorgt.

5) Betreten des Schulhauses

Schulfremde Personen dürfen die Schule ausschließlich nach Terminvereinbarung und nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten.

6) Besonders wichtig!

Kinder und Erwachsene, die sich krank fühlen, dürfen keinesfalls in die Schule kommen.

Zur Gesundheit aller sind diese verpflichtenden Maßnahmen bestmöglich einzuhalten. Die Kinder werden im Unterricht in kindgemäßer Weise an die neuen Verhaltensweisen herangeführt. Auch Eltern sind gebeten , mit ihren Kindern über diese Regeln zu sprechen und sie daran zu erinnern.

Die Abstandsregel gilt natürlich nicht für Personen aus dem selben Haushalt.